Seit dieser Woche gilt für alle Schülerinnen und Schüler Testpflicht.
Das heißt:
- Jede Schülerin und jeder Schüler (auch Notbetreuung) muss zwei Mal pro Woche einen Corona-Test in der Schule unter Aufsicht durchführen.
- Schülerinnen und Schüler, die verweigern, müssen zuhause bleiben und werden nicht zusätzlich unterrichtet.
Für Kinder, für die keine Betreuungsmöglichkeit besteht, bietet die Schule weiterhin eine Notbetreuung an. Die Notbetreuung ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, oder für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
- Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistellt und Sie daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
- Sie alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
- Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Sozialgesetzbuches haben oder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat.
Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen (einschließlich der Kinder in der SVE) sowie Schülerinnen und Schüler aller Schularten mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht, sowie an Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung besuchen.
Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.
In dringenden Fällen (Corona) bitte Kontakt mit dem Klassenleiter und der Schulleitung (E-Mail) aufnehmen.
Datum: 24.03.2021
Zeit: 19.30 – 21 Uhr
Ort: online
Anmeldung: über www.bildungswerk-bgl.de
Man bekommt dann einen Link zugesendet, mit dem man der Veranstaltung beiwohnen kann.